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Kultur oder Konsum? 9% oder 17%?

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Kultur oder Konsum. Die Frage ob es sich bei Nutzungen wie Musikclubs um Kultur oder Ökonomie handelt bzw. ob dort nun (musik-)kulturelle Veranstaltungen stattfinden oder lediglich konsumiert und getanzt wird, scheint zunächst von rein theoretischer Relevanz. Dem ist nicht so, wie auch untenstehender Artikel aus der Zeitschrift DE:BUG über den Streit rückwirkender Forderungen des Berliner Finanzamts an Berliner (Techno-/Elektro-)Clubs erneut darstellt.

Hintergrund ist, dass Eintrittsgelder für Konzertveranstaltungen mit 7% Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer besteuert werden. Eintrittserlöse, die bei konventionellen Vergnügungsstätten wie beispielsweise Diskotheken anfallen unterliegen dem normalen Steuersatz von 19%. Die Frage ist, gibt ein DJ Konzerte?

DE:BUG (06.10.2011): Finanzamt verlangt Millionen von Berghain und Co.
Artikel von Christian Kinkel

Vollnachweis des im Artikel zitierten Urteils des Bundesfinanzhofs: BFH U.v. 18.08.2005 – V R 50/04 – (Konzerbegriff des 3 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993). Die generellen Leitsätzen des Richterspruchs und die fallbezogene Urteilsbegründung findet man kostenfrei hier.

Einen herzlichen Dank für den Hinweis auf den DE:BUG-Artikel geht an Rudolf D. Klöckner von urbanshit.de aus Hamburg.

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In diesem Zusammenhang möchte stadtnachacht auch nochmals auf den Artikel »Clubkultur und Stadtentwicklung – Zum planerischen und planungsrechtlichen Umgang mit Live-Musik-Clubs« von Jakob F. Schmid aufmerksam machen, der eine Differenzierung der Nutzungen Musikclub und Live-Musik-Club vornimmt. Der Beitrag beschäftigt sich im Grunde mit der selben Fragestellung im Kontext von Stadtplanung und Planungsrecht. In verschiedenen Rechtskontexten wird diese Frage auch im Rahmen des Gutachtens über Live-Musik-Clubs auf St. Pauli beleuchtet.

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