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Alkoholverbot im öffentlichen Raum

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Stadt und Nachtleben lässt sich kaum vorstellen, ohne Alkohol als Volksdroge Nummer Eins damit zu assoziieren. In den letzten Jahren gab es vermehrt Versuche von Kommunen die negativen Folgen des Alkoholkonsums an zentralen Plätzen und Straßen mit einem Konsumverbot zu verbieten. Eine Bachelorarbeit zeigt am Beispiel einer Kommune welche Interessen bei der Enstehung von Alkoholverbotszonen eine Rolle gespielt haben.

»Das Alkoholverbot kann als Ausdruck einer Reihe regulativer Eingriffe in den öffentlichen Raum angesehen werden um ungewollte Effekte urbaner Nachtökonomien zu verdrängen oder zu vermeiden.«

Alkoholverbot Liverpool
Beispiel Alkoholverbot Liverpool

Neben Alkoholverboten in der Bahn, und dem Rauchverbot in Lokalen drängen Kommunen seit einigen Jahren darauf öffentliche Plätze mit einem zeitlich und räumlich begrenzten Konsumverbot von Alkohol zu belegen. Ziel dieser Verbote soll es sein, den Auswirkungen von Alkoholkonsum in gewissen „Gemengelagen“ in räumlich konzetrierten Bereichen, entgegenzuwirken. Konkret betrifft das Phänomene wie Lärm, Müll, Vandalismus und alkoholinduzierte Gewalt, die vor allem in den Abend- und Nachtstunden in Städten mit Partymeilen auftreten. Wer sich dem Verbot widersetzt, hat mit einer Geldbuße zu rechnen.

Verschiedene Akteure, wie beispielsweise Polizei, gastronomische Interessensverbände oder Stadtverwaltungsbehörden, haben mit der Alkoholverbotszone einen Versuch gestartet, problematische Aspekte des städtischen Nachtlebens mit einem Verbot zu belegen und mittels kommunaler Gefahrenabwehrverordnungen „abzuwehren“. Dabei stellen sich Fragen nach Ausgrenzungs- und Verlagerungseffekten, sowie möglicherweise falschen Angstgefühlen. Hinter den oberflächlichen Gründen zur Einführung eines Verbotes stehen oftmals bestimmte inhärente Vorstellungen davon, wie öffentlicher Raum gestaltet werden soll, und wer dazu Zugang erhalten darf. Das Alkoholverbot kann als Ausdruck einer Reihe regulativer Eingriffe in den öffentlichen Raum angesehen werden um ungewollte Effekte urbaner Nachtökonomien zu verdrängen oder zu vermeiden.

Hasselbachplatz Magdeburg mit ehm. Alkoholverbot
Hasselbachplatz Magdeburg mit ehm. Alkoholverbot

 

Seit der Einführung  vieler Alkoholverbotszonen in der jüngeren Vergangenheit von 2007 bis 2010 (Marburg, Freiburg/Breisgau, Magdeburg, Ilmenau Erfurt, Bamberg) gab es ebenso erfolgreiche Versuche sich gegen diese kommunal-veranlassten Verbote vor Gericht zur Wehr zu setzen (Bsp. Magdeburg, siehe Link unten). Momentan wird erneut über Alkoholverbote in Kneipenvierteln in Baden-Württemberg diskutiert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt derweil Forderungen zur Vorbereitung und Ermächtung des jeweiligen Landesrechtes zur Umsetzung von Alholverboten auf bestimmten öffentlichen Plätzen (siehe Link unten).

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Eine beispielhafte Untersuchung zu der Entstehung von Alkoholverbotszonen im öffentlichen Raum aus geographischer Perspektive stammt von:
Kosinski, Jörg (2009): Alkoholverbotszonen im öffentlichen Raum. Eine stadtentwicklungspolitische Strategie. Dargestellt am Beispiel Magdeburg. Bachelorarbeit. Universität Leipzig.

Pressemitteilung zum Urteil Alkoholverbot in Magdeburg:
presse.sachsen-anhalt.de (17.03.2010): Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam.
Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt.

Deutscher Städte- und Gemeindebund zum Thema Alkoholprävention bzw. Alkoholverbot auf öffentl. Plätzen:
DStGB (23.09.2010): Alkoholprävention in den Städten und Gemeinden. Dokumentation Nr. 91. Siehe insbesondere PDF Seite 27, 30.

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